U.E. ist die Schlichtung nie ausschliesslich.
Entweder finden sich die Parteien bei der Schlichtung oder sie werden sich nicht einig und eine der Parteien sucht die Entscheidung auf dem Rechtsweg
Die Schlichtung ist daher im Falle einer Nichteinigung immer ein Zwischenstadium auf dem Weg
- zu einem Mediationsverfahren
- zum Zivilprozess vor einem
- staatlichen Gericht
- Schiedsgericht
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